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ZPO § 448 Vernehmung von Amts wegen

ZPO § 448 Vernehmung von Amts wegen

[ Auszug: Auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast kann das Gericht, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme ni ... ]